Stellungnahme zur Forderung nach einer Nutzung von Grünflächen zu Wohnbauzwecken

Im Rahmen des Bürgerforums „Wo wollen wir wohnen?“ wurden zahlreiche Essener Flächen im Hinblick auf deren Nutzung als Wohnbaufläche kategorisiert. Unter anderem wurde den Flächen 706 (Isinger Feld / Wattenscheider Straße) und 710 (Wattenscheider Straße 39) die Priorität 3 – „Unschlüssigkeit über die Eignung“ – zugeordnet. In Vorlage 1731/2019/6B fordert der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung (ASP), diese Flächen einem weiteren Prüfungsprozedere zu unterziehen.

Die Bürgerinitiative „Pro Landschaftsschutz Leithe“ hält das Vorgehen für ungeeignet und das Ergebnis für nicht nachvollziehbar.

A) Vorgehen

Im Rahmen des Bürgerforums wurde zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern innerhalb von zwei Stunden die Einschätzung von Flächen abverlangt, die sie dort zum ersten Mal kennen gelernt haben dürften. In kürzester Zeit sollten immerhin 93 Flächen beurteilt werden, was einer sachgerechten Einschätzung deutlich widerspricht.

Bürgerbeteiligung, insbesondere bei einem so wichtigen Thema, ist notwendig und sinnvoll. Die beteiligten Bürgerinnen und Bürger müssen aber auch in die Lage versetzt werden, ein angemessenes Urteil fällen zu können. Das ist bei dem hier gewählten Vorgehen nicht der Fall.

Selbst wenn man der Methodik folgen möchte, bleibt völlig unklar, weshalb zahlreiche hoch priorisierte Flächen herausgestrichen wurden und die als Priorität 3 eingestuften Flächen erneut geprüft werden sollen. Hier entsteht der Eindruck, dass aus dem Resultat nur passende Details herausgepickt werden, das Bürgervotum in Gänze aber nicht berücksichtigt werden soll.

B) Beurteilung der Flächen

Wer eine Nutzung der beiden Flächen zu Wohnbauzwecken erwägt, übersieht deren besonderen Wert für Natur und Klima. Für Fläche 706 wurden sehr hohe Bodenwertzahlen (allerbeste Böden) festgestellt. Bei Fläche 710 handelt es sich um eine Biotopverbundfläche und Biotopkatasterfläche. Eine Bebauung stünde im Widerspruch zu Landschafts- und Naturschutz. Vor allem im städtischen Raum muss dem Erhalt von wertvollen Acker- und Waldflächen eine hohe Bedeutung beigemessen werden, da sie eine wichtige Rolle für Mensch und Klima übernehmen.

Im gemeinsamen Antrag vom 25.11.2019 lehnen es SPD, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke in der Bezirksvertretung VII für beide Flächen ab, die Nachfrage nach Wohnraum im Stadtbezirk VII durch die Bebauung von Landschaftsschutzgebieten oder sensiblen Grünflächen im Außenbereich zu befriedigen.

Für die genannten Flächen liegen bereits unzählige qualifizierte Prüfungen auf Nutzung als Wohnbaufläche vor, deren Ergebnis stets in einer Ablehnung mündete. Sei es im Jahr 1992 bei Festlegung einer Fläche als Grünanlage, in den Jahren 2004 und 2008 bei Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) oder zuletzt im Jahr 2016, als die Verwaltung unter dem Deckmantel der Flüchtlingskrise eine Umnutzung erreichen wollte. Eine erneute Prüfung der Flächen halten wir deshalb für überflüssig, nicht zielführend und lehnen diese in aller Entschiedenheit ab.


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Der Petition wurde entsprochen

Sehr geehrte Unterstützer,
liebe Unterzeichner der Online-Petition,

in den letzten Tagen ging es turbulent in Essen zu.

Alle Landschaftsschutzgebiete mit Ausnahme des Hexbachtals sind aus der Planung der Bebauung herausgefallen. Leider konnten wir den Rat der Stadt Essen nicht davon überzeugen, hiervon Abstand zu nehmen. Diese Tatsache bedauern wir sehr. Wir hoffen, dass nach Überprüfung des Alternativstandortes an der Heißener Straße die Bebauung auch aus dem Landschaftsschutzgebiet Hexbachtal herausgenommen wird.

Der Rat der Stadt Essen hat nicht zuletzt dank Ihrer Unterstützung die Bebauung der übrigen Landschaftsschutzgebiete zurückgezogen. Als Bürgerinitiative Pro Landschaftsschutz Leithe werden wir jedoch weiterhin wachsam sein. Die Stadtverwaltung hat leider schon angekündigt, dass bei weiter anhaltenden Flüchtlingsströmen die weiteren Gebiete, die bisher herausgefallen sind, erneut geprüft werden könnten.

Wir bleiben weiter wachsam.

Nochmals vielen Dank für die Unterstützung!

Einwände gegen die Waldrodung

Gemäß öffentlicher Bekanntmachung des Regionalforstamtes Ruhrgebiet vom 28.01.2016 liegt ein Antrag auf Rodung von Wald zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart vor. Betroffen sind u. a. die Grundstücke an der Lahnbeckestraße in Essen-Leithe (Flur 11, Flurstücke 74, 409, 416, 77, 98 und 417).

Gegen die Waldumwandlung erheben wir folgende Einwände:

  1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII hat sich am 09.02.2016 einstimmig dafür ausgesprochen, bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fläche an der Lahnbeckestraße in Leithe den Wald als Baumersatzfläche zu erhalten.
  2. In einer Sondersitzung am 01.02.2016 hat der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde der beabsichtigten Landschaftsrechtlichen Befreiung von den Verboten des Landschafts­plans Essen gemäß § 67 Absatz 1 Nr. 1 BNatSchG widersprochen.
  3. Gemäß Begründung zum Bebauungsplan Nr. 38/72 („Lahnbeckestraße/Rodenseel­straße“) ist „nördlich der Straße »Im Helf« eine 50 m breite Grünfläche als Schutzfläche gemäß § 9 (1) Ziffer 14 BBauG mit einer Bindung zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern als flächendeckende Schutzpflanzung […] festgesetzt“. Diese Grünfläche liegt innerhalb des von der beantragten Rodung betroffenen Gebietes.
  4. Die für die Umsetzung des Antrags notwendigen Erleichterungen im Bauplanungsrecht zur Unterbringung von Flüchtlingen sind nur anwendbar, wenn keine alternativen Unterkunftsmöglichkeiten bereit gestellt werden können (§ 246 BauGB). Wie allein schon die über dreihundert Vorschläge in der Ratsvorlage 0002/2016/6B belegen, gibt es aber zahlreiche Möglichkeiten zur Unterbringung. Jüngstes Beispiel für vorhandene Alternativflächen ist der von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Standort „Verkehrsübungsplatz“ in Frillendorf. Die Rodung von Waldflächen ist daher nicht notwendig und stellt keine der Sachlage angemessene Maßnahme dar.
  5. Gemäß § 39 Landesforstgesetz NRW ist die Genehmigung zur Waldumwandlung zu versagen, wenn die Erhaltung des Waldes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Wald in der Gemeinde einen geringen Flächenanteil hat oder für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, den Schutz natürlicher Bodenfunktionen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes, die forstwirtschaftliche Erzeugung, das Landschaftsbild oder die Erholung der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung ist oder dem Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissions­schutzgesetzes dient und die nachteiligen Wirkungen der Umwandlungen nicht durch Nebenbestimmungen abgewendet werden können. Laut Landschaftsplan Essen ist die Fläche als Teilgebiet der Ackerterrassen entlang der Stadtgrenze zu Bochum und Gelsenkirchen schützenswert „insbesondere wegen der Bedeutung des Gebietes für
    1. die Erhaltung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit,
    2. die landschaftsorientierte Erholung,
    3. das Klima, sowie der Bedeutung
    4. als Freiraum innerhalb eines regionalen Grünzuges.“

     

    Die Voraussetzungen für eine Genehmigung liegen somit nicht vor.

  6. Sowohl der Wald als auch der angeschlossene Ackersaum mit dichten Hecken und Gebüsch stellen wertvollen Lebensraum für Brutvögel dar. Eine Bebauung würde den Verlust wertvollen Lebensraums für viele Arten bedeuten, darunter der Buntspecht, die seltene Klappergrasmücke (gefährdeter Brutvogel, Rote Liste NRW) und die Feldlerche (starker Bestandsrückgang, Rote Liste NRW).
  7. Aufgrund zahlreicher Hinweise auf planungsrelevante Arten ist eine Artenschutzprüfung durchzuführen. Die Ergebnisse der zuletzt durchgeführten Prüfung sind nicht hinreichend aktuell.
  8. Es handelt sich um eine Waldersatzfläche. Diese wurde aufgeforstet, weil bereits an anderer Stelle im Stadtgebiet Wald beseitigt wurde. Diese Waldersatzfläche jetzt wiederum zu beseitigen, widerspricht dem Naturschutz.
  9. Der Waldersatz für den Wald an der Lahnbeckestraße darf nicht auf landwirtschaftlichen Flächen in Essen erfolgen.
  10. Der zehn Meter schmale Streifen, der zum Acker hin erhalten werden soll, reicht nicht aus, um seine Funktionen für die Tierwelt zu erfüllen.
  11. Eine wichtige Frischluftproduktionsfläche für die dicht besiedelten Stadtteile geht verloren.
  12. Der Regionale Grünzug C ist durch Baumaßnahmen in der Vergangenheit bereits so verschmälert worden, dass er eine weitere Verschmälerung nicht mehr verträgt.
  13. Die Umwandlung der Fläche steht im Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung zur Eindämmung des Flächenverbrauchs und der dauerhaften Versiegelung.
  14. Die Stadt Essen hat sich bei der Europäischen Kommission als „Grüne Hauptstadt Europas 2017“ beworben. In der Bewerbung wird einerseits die Bedeutung der Landschaftsschutzgebiete hervorgehoben, andererseits werden auch verbindliche Ziele formuliert, die in deutlichem Widerspruch zur Bebauung stehen. Im Falle einer Bebauung sind weite Teile der Bewerbung hinfällig. Der Titel „European Green Capital“ wäre dann nicht mehr haltbar.
  15. Die Pläne haben keinen Rückhalt in der Bevölkerung. Innerhalb nur eines Monats haben allein bei unserer Initiative über 7.000 Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme gegen die Bebauung von Essener Landschaftsschutzgebieten abgegeben.
  16. Wenn – wie laut Ratsvorlage 0002/2016/6B geplant – vierhundert Personen am Rande der Landschaft untergebracht werden, führt dies zu erheblichen Störungen in der Landschaft.
  17. Es ist zu befürchten, dass die Flüchtlingsunterkunft nach Aufgabe nicht zurückgebaut wird, sondern ganz oder teilweise in der Landschaft stehen bleibt.
  18. Es ist ebenfalls zu befürchten, dass die Fläche nach Aufgabe der Flüchtlingsunterkunft dauerhaft bebaut wird.

Wir fordern die Untere Landschaftsbehörde deshalb auf, den Antrag auf Waldrodung zurückzuziehen. Nach wie vor sind wir bereit und willens, alle notwendigen Maßnahmen für den Erhalt der Landschaftsschutzgebiete in Essen-Leithe zu ergreifen – gegebenenfalls auch auf dem Rechtsweg.


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Bebauungsplan Lahnbeckestraße

Auszug aus S. 3 der Begründung zum Bebauungsplan „Lahnbeckestraße/Rodenseelstraße“ (Nr. 38/72) des Stadtplanungsamtes der Stadt Essen:

Am Ostrand des Gewerbegebietes ist eine 30 m breite und nördlich der Straße „Im Helf“ eine 50 m breite Grünfläche als Schutzfläche gemäß § 9 (1) Ziffer 14 BBauG mit einer Bindung zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern als flächendeckende Schutzpflanzung – nach dem als Anlage beigefügten Pflanzschema – festgesetzt. Diese Flächen dienen dem Schutze der unterschiedlichen Nutzungsarten gegeneinander und gewährleisten eine Einbindung und Einordnung der Gewerbeansiedlung in die Landschaft. Der Übergang zur freien Landschaft soll auch dadurch sichergestellt werden, daß die vorhandenen und das Landschaftsbild prägenden Baumgruppen und Einzelbäume innerhalb der im Süden sich anschließenden Grünbereiche durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan geschützt werden.

Zwischen der vorhandenen Wohnbebauung südlich der Lahnbeckestraße und dem geplanten GE-Gebiet wird ebenfalls eine Grünfläche als Schutzfläche mit gleichem flächendeckenden Bepflanzungsgebot festgesetzt, die der Abschirmung und damit dem Umweltschutz dienen soll.

Die beschriebene Fläche nördlich der Straße „Im Helf“ ist der südliche Teil der von der Stadtverwaltung zur Bebauung vorgeschlagenen Fläche.

50 m Grünstreifen nördlich der Straße "Im Helf"
50 m Grünstreifen nördlich der Straße „Im Helf“ (Foto: Google Maps)

Antrag auf Waldrodung


In einer öffentlichen Bekanntmachung vom 28.01.2016 (PDF) informiert das Regionalforstamt Ruhrgebiet über einen Antrag der Unteren Landschaftsbehörde auf Waldrodung. Betroffen sind Grundstücke in Leithe, Altenessen, Bedingrade und Katernberg. Die genaue Lage kann man anhand der Angaben zu Flur und Flurstücken z. B. über den GEOviewer im GEOportal.NRW ermitteln; die Fläche in Leithe befindet sich an der Lahnbeckestraße.

Bürger können bei der Unteren Landschaftsbehörde Einwände gegen die Waldumwandlung erheben. Das Regionalforstamt Ruhrgebiet bittet darum, unter Angabe des Aktenzeichens 300-11-22.370 davon in Kenntnis gesetzt zu werden (die Kontaktdaten befinden sich in der öffentlichen Bekanntmachung). Die Untere Landschaftsbehörde ist zu erreichen unter:

Stadt Essen
Untere Landschaftsbehörde
Porscheplatz 1
45127 Essen

Telefon: +49 (0)201 88 59542
Fax: +49 (0)201 88 59558
E-Mail: ulb@umweltamt.essen.de

Essener Bürgerinitiativen schließen sich zusammen

Essener Bürgerinitiativen schließen sich zusammen

Gemeinsam für den Erhalt von wertvollen Grünflächen

Vertreter von sieben Essener Bürgerinitiativen haben sich zu einem Bündnis gegen die Bebauung von wertvollen Grünflächen im Stadtgebiet zusammengeschlossen. „Hände weg von Landschaftsschutzgebieten, Naherholungsflächen und Ackerland“, so ihre Forderung. Für den 20. Februar planen die Initiativen Fulerum/Haarzopf, Hexbachtal, Fischlaker Mark, Leithe, Schuir, Überruhr und Horst eine Großdemonstration in der Essener Innenstadt. Im Vorfeld der Ratssitzung am 24. Februar werden Bürger der betroffenen Stadtteile unter Beteiligung von Landwirten mit einem Traktorumzug bis zum Rathaus ziehen. Parallel dazu laufen Abstimmungen für ein Bürgerbegehren gegen die Planungen der Stadt. Auch hier wollen die Initiativen ab sofort, unterstützt durch anwaltliche Beratung, Hand in Hand arbeiten.

„Wir bekennen uns zum Umwelt- und Naturschutz und sind gegen die weitere Versiegelung von Freiflächen – unabhängig von der Art der Bebauung.“

Kritik entzündete sich vor allem an der Ratsvorlage vom Dezember. Die Bürger wurden über die Planungen der Verwaltung nicht informiert. Auch die Bezirksvertretungen sollten nicht beteiligt werden. Ohne Not wurde der Bau von Flüchtlingsunterkünften mit der Frage der Planung von Neubaugebieten verbunden. Aber auch in der neuen Ratsvorlage fehlen wichtige Informationen für den Bürger. Sie ist in wesentlichen Teilen intransparent und nicht nachvollziehbar. So ist nicht erkennbar, warum manche Grundstücke in die Auswahl gekommen sind und andere nicht. So hat die Stadt in der aktuellen Vorlage über 300 Alternativvorschläge lapidar mit „zulässig“ oder „nicht zulässig“ gekennzeichnet, ohne dafür ihre angewendeten Kriterien und Gewichtungen offen zu legen. Die Vertreter der Initiativen regen an, für die Bebauung mit Flüchtlings-Unterkünften vorrangig Brachflächen und Bestandsflächen zu nutzen, z. B.  in Gewerbegebieten. Die Vertreter weisen darauf hin, dass Essen über viele Brach- und Gewerbeflächen verfügt. Um so unverständlicher ist eine bestehende Regelung der Stadt, die eine Ansiedlung von Sozialeinrichtungen und damit auch von Flüchtlingsunterkünften in Gewerbegebieten untersagt. Durch die zweimalige Änderung des Baugesetzbuches 2014 und 2015 sei die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften dort jetzt möglich. Die Untersagungsregelung der Stadt sei sofort aufzuheben. Hier fordern die Initiativen eine sofortige Änderung.

Die Initiativen sprechen sich dafür aus, die Unterbringung von Zufluchtsuchenden kleinteilig in allen Bezirken der Stadt zu organisieren. In diesem Zusammenhang halten die Vertreter die gegenwärtige Nord-Süd-Diskussion für überflüssig. „Es geht um die Erhaltung der grünen Freiflächen für alle Essener, auch für Zufluchtsuchende, um Frischluftschneisen und Naherholungsmöglichkeiten auch für nachfolgende Generationen“, betonen die Initiativen.


Zum Hintergrund: Es wurden in den vergangenen Wochen viele Aktionen in den einzelnen Stadtteilen durchgeführt: Demonstrationen in Kray, Haarzopf, Hexbachtal mit tausenden Teilnehmern, Bürgerinformationsveranstaltungen in allen betroffenen Stadtteilen, Unterschriftensammlungen (bislang insgesamt 20.000) sowie mehrere tausend Aktive auf den Facebookseiten der einzelnen Initiativen. Gemeinsam setzen sich die Initiativen für den Erhalt aller Essener Grünflächen ein und bündeln ihre Aktivitäten, um mit einer Stimme zu sprechen.

Übergabe von über 7.000 Unterschriften an den OB

Foto: Thomas Pelka © Von links nach rechts: Thomas Pelka (Krayer Bürgerschaft); Andreas Kirchmann(BI); Thomas Kufen(OB); Karin Pfeffer(BI); Christian Kallweit(BI)
Foto: Thomas Pelka ©. Von links nach rechts: Thomas Pelka (Krayer Bürgerschaft); Andreas Kirchmann(BI); Thomas Kufen(OB); Karin Pfeffer(BI); Christian Kallweit(BI)

Um 13:00 Uhr hatten wir heute einen Termin bei unserem Oberbürgermeister Thomas Kufen. Herr Kufen nahm sich für unser Anliegen und für die Übergabe der mehr als 7.000 Unterschriften fast 40 Minuten Zeit. Wir haben in diesem Gespräch wiederholt unser Nein zu einer Bebauung des Landschaftsschutzgebietes südlich der Lahnbeckestraße mit entsprechender Argumentation zum Ausdruck gebracht. Herr Kufen teilte uns mit, dass die Bebauung solcher Freiflächen notwendig sei, sofern die Flüchtlingsströme in derzeitiger Quantität nicht abreißen. Und davon geht er per Stand heute aus. Er selber habe aber nur bedingt Einfluss auf seinen „Vorschlag“. Sein Vorschlag wird aktuell in den Bezirksvertretungen diskutiert und es werden sicherlich noch Gegenvorschläge eingebracht. Entschieden wird dann voraussichtlich am 24.02.2016.

Stellungnahme zur Vorlage der Stadt Essen

Am 21.01.2016 hat die Stadt Essen die Vorlage 0002/2016/6B mit Betreff „Unterbringung von Flüchtlingen in 2016/2017“ veröffentlicht.

Den sich darin ankündigenden Richtungswechsel zu einer höheren Berücksichtigung von Natur- und Umwelt-Belangen und einer stärkeren Nutzung bestehender Immobilien begrüßen wir ausdrücklich. Aus unserer Sicht ist dies ein erster Schritt in die richtige Richtung. Jetzt ist es wichtig, konsequent weitere Schritte folgen zu lassen und auf die Inanspruchnahme landschaftlich schützenswerter sowie landwirtschaftlicher Flächen und Wald ganz zu verzichten.

Nach den aktuellen Plänen der Stadt Essen soll im Landschaftsschutzgebiet südlich der Lahnbeckestraße in Essen-Leithe eine Flüchtlingsunterkunft errichtet werden. Die Bürgerinitiative Pro Landschaftsschutz Leithe lehnt diese Pläne entschieden ab.

Wir unterstützen die Ideen, die der Runde Umwelt-Tisch Essen (RUTE) in seinem Schreiben vom 20.01.2016 an Herrn Oberbürgermeister Kufen formuliert. Dazu zählen insbesondere die Fokussierung auf bestehende Wohnungsleerstände und die Einrichtung vieler kleinerer Standorte. Die Bebauung des Landschaftsschutzgebietes südlich der Lahnbeckestraße lehnt auch der RUTE ab.

Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans hat in seiner heutigen Rede beim Neujahrsempfang der SPD herausgestellt, dass die Aufteilung auf kleinere Standorte vermutlich kostenintensiver ist, wahrscheinlich aber im Hinblick auf den sozialen Frieden die bessere Lösung darstellt. Diesem Gedanken schließen wir uns vollumfänglich an.

Als Begründung für unsere Position haben wir ergänzend zu unserem offenen Brief an Herrn Oberbürgermeister Kufen vom 05.01.2016 weitere Argumente nachstehend aufgeführt.

Argumente gegen die Bebauung des Gebietes
„Lahnbeckestraße“

1. Landschaftsschutz

Die Lahnbeckestraße teilt das in der Vorlage ausgewiesene Grundstück in eine nördliche und eine südliche Fläche. Der südliche Teil liegt gemäß Landschaftsplan Essen im Landschaftsschutzgebiet Nr. 3.4.3 „Ackerterrassen entlang der Stadtgrenze zu Bochum und Gelsenkirchen“. Laut Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde vom 20.04.2015 ist die Fläche insbesondere schützenswert zur Erhaltung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit, für die Erholung, das Klima und als Freiraum innerhalb eines regionalen Grünzuges.

Der Regionale Flächennutzungsplan weist die Fläche als Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung, als allgemeinen Freiraum und Agrarbereich sowie als Regionalen Grünzug aus.

2. Klima- und Artenschutz

Im Rahmen des Projektes Bedarfsgerechte Flächenentwicklung wurde das Gebiet bereits im Jahr 2015 intensiv von der Stadt Essen geprüft. Danach dient es dem Klimaschutz als „unverzichtbare Frischluftschneise für die dicht besiedelten Stadtteile“. Die südliche Teilfläche besteht aus einer Waldfläche und einem Ackersaum mit dichten Hecken und Gebüsch und stellt wertvollen Lebensraum für Brutvögel dar. Eine Bebauung würde den Verlust wertvollen Lebensraums für viele Arten bedeuten, darunter der Buntspecht, die seltene Klappergrasmücke (gefährdeter Brutvogel, Rote Liste NRW) und die Feldlerche (starker Bestandsrückgang, Rote Liste NRW). Laut Vorlage 1894/2015/6B ist eine Artenschutzprüfung erforderlich: „Zeitlich ist zu berücksichtigen, dass die Artenschutzprüfung nicht vor Juli 2016 abgeschlossen wäre; erst danach könnte entschieden werden, ob und wann die Fläche in Anspruch genommen werden kann.“

3. Beschaffenheit des Standortes

Die südliche Teilfläche dient bereits heute als Ersatzfläche für ein Waldgebiet. Deshalb müsste zunächst durch die Untere Forstbehörde geklärt werden, ob Ersatz für die zugeordnete Waldersatzfläche geschaffen werden kann und ob die Beseitigung des Waldes überhaupt möglich ist. Wir halten das für fraglich, da laut Vorlage 0002/2016/6B die „wesentlichen Voraussetzungen für die Bebauung“ (S. 13), nämlich Ankauf einerseits und Schaffung der Voraussetzung für den Waldersatz und -ausgleich andererseits, noch immer ungeklärt sind. Im Hinblick auf die aktuelle politische und mediale Diskussion über die gleichmäßige Belastung aller Essener Stadtteile wäre es ausgesprochen wichtig, die Ersatzfläche nicht in andere Stadtteile zu verlagern. Diese Vorgehensweise gilt bislang als „ungeschriebenes Gesetz“ und war in der Vergangenheit stets üblich.

Die Ableitung von Schmutzwasser ist mit hohem Aufwand verbunden, die von Regenwasser gar nicht möglich. Darüber hinaus wäre die aufwändige Verlegung von Leitungen zur Gasversorgung notwendig. Außerdem liegt eine Ordnungsverfügung vor, die Gespräche mit der Bezirksregierung Düsseldorf voraussetzt.


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Pressemitteilung

Die Bürgerinitiative „Pro Landschaftsschutz Leithe“ kämpft weiterhin für die Erhaltung von Landschaftsschutzgebieten in Essen-Leithe. Das Gebiet „Am Isinger Bach/Hochfeldstraße“ wird zwar vorerst nicht mehr in der Ratsvorlage erwähnt, gleichwohl befindet sich die Fläche südlich der Lahnbeckestraße weiterhin im Landschaftsschutzgebiet.

Unter dem Vorwand der Flüchtlingsunterbringung versucht die Stadt Essen, Landschaftsschutzgebiete in rentables Bauland umzuwandeln, auch wenn sie es in der aktuellen Vorlage vom Thema „Unterbringung von Flüchtlingen“ entkoppelt hat. Sie macht damit schutzbedürftige und Not leidende Menschen zum Spielball ihrer Interessen und stellt sich gegen die Belange der Bevölkerung.

Die von der Stadt ausgewählten Flächen sind von höchster Bedeutung u. a. für Natur- und Artenvielfalt, das Stadtklima, die Landwirtschaft und die Naherholung jetziger und kommender Generationen. Vor einem halben Jahr hat sich die Stadt in ihrer Bewerbung als „Grüne Hauptstadt Europas 2017“ noch mit den Gebieten gebrüstet, auf denen sie jetzt die Bagger anrollen lassen will. Allein die erforderliche Erschließung würde Unsummen verschlingen – Geld, das für die Integration dringend benötigt wird und nicht mehr zur Verfügung stünde.

Die Argumente der Stadt für die Notwendigkeit der Bebauung sind nicht nachvollziehbar und widersprechen der Einschätzung von Experten. Die Rede ist z. B. von Mangel an bestehendem Wohnraum und drohendem Bevölkerungswachstum. Das Gegenteil ist jedoch der Fall, wie z. B. die Bertelsmann-Stiftung, das Institut der deutschen Wirtschaft Köln und das InWIS in Studien belegen.

Die Pläne haben keinen Rückhalt in der Bevölkerung. Innerhalb nur eines Monats haben allein bei unserer Initiative über 7.000 Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme dagegen abgegeben.

In enger Zusammenarbeit mit den Initiativen der anderen Stadtteile sind wir deshalb bereit und willens, die Interessen der Bevölkerung auch auf mit juristischen Mitteln und über ein Bürgerbegehren durchzusetzen.


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