Archiv für den Monat: Februar 2016

Der Petition wurde entsprochen

Sehr geehrte Unterstützer,
liebe Unterzeichner der Online-Petition,

in den letzten Tagen ging es turbulent in Essen zu.

Alle Landschaftsschutzgebiete mit Ausnahme des Hexbachtals sind aus der Planung der Bebauung herausgefallen. Leider konnten wir den Rat der Stadt Essen nicht davon überzeugen, hiervon Abstand zu nehmen. Diese Tatsache bedauern wir sehr. Wir hoffen, dass nach Überprüfung des Alternativstandortes an der Heißener Straße die Bebauung auch aus dem Landschaftsschutzgebiet Hexbachtal herausgenommen wird.

Der Rat der Stadt Essen hat nicht zuletzt dank Ihrer Unterstützung die Bebauung der übrigen Landschaftsschutzgebiete zurückgezogen. Als Bürgerinitiative Pro Landschaftsschutz Leithe werden wir jedoch weiterhin wachsam sein. Die Stadtverwaltung hat leider schon angekündigt, dass bei weiter anhaltenden Flüchtlingsströmen die weiteren Gebiete, die bisher herausgefallen sind, erneut geprüft werden könnten.

Wir bleiben weiter wachsam.

Nochmals vielen Dank für die Unterstützung!

Einwände gegen die Waldrodung

Gemäß öffentlicher Bekanntmachung des Regionalforstamtes Ruhrgebiet vom 28.01.2016 liegt ein Antrag auf Rodung von Wald zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart vor. Betroffen sind u. a. die Grundstücke an der Lahnbeckestraße in Essen-Leithe (Flur 11, Flurstücke 74, 409, 416, 77, 98 und 417).

Gegen die Waldumwandlung erheben wir folgende Einwände:

  1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII hat sich am 09.02.2016 einstimmig dafür ausgesprochen, bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fläche an der Lahnbeckestraße in Leithe den Wald als Baumersatzfläche zu erhalten.
  2. In einer Sondersitzung am 01.02.2016 hat der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde der beabsichtigten Landschaftsrechtlichen Befreiung von den Verboten des Landschafts­plans Essen gemäß § 67 Absatz 1 Nr. 1 BNatSchG widersprochen.
  3. Gemäß Begründung zum Bebauungsplan Nr. 38/72 („Lahnbeckestraße/Rodenseel­straße“) ist „nördlich der Straße »Im Helf« eine 50 m breite Grünfläche als Schutzfläche gemäß § 9 (1) Ziffer 14 BBauG mit einer Bindung zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern als flächendeckende Schutzpflanzung […] festgesetzt“. Diese Grünfläche liegt innerhalb des von der beantragten Rodung betroffenen Gebietes.
  4. Die für die Umsetzung des Antrags notwendigen Erleichterungen im Bauplanungsrecht zur Unterbringung von Flüchtlingen sind nur anwendbar, wenn keine alternativen Unterkunftsmöglichkeiten bereit gestellt werden können (§ 246 BauGB). Wie allein schon die über dreihundert Vorschläge in der Ratsvorlage 0002/2016/6B belegen, gibt es aber zahlreiche Möglichkeiten zur Unterbringung. Jüngstes Beispiel für vorhandene Alternativflächen ist der von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Standort „Verkehrsübungsplatz“ in Frillendorf. Die Rodung von Waldflächen ist daher nicht notwendig und stellt keine der Sachlage angemessene Maßnahme dar.
  5. Gemäß § 39 Landesforstgesetz NRW ist die Genehmigung zur Waldumwandlung zu versagen, wenn die Erhaltung des Waldes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Wald in der Gemeinde einen geringen Flächenanteil hat oder für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, den Schutz natürlicher Bodenfunktionen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes, die forstwirtschaftliche Erzeugung, das Landschaftsbild oder die Erholung der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung ist oder dem Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissions­schutzgesetzes dient und die nachteiligen Wirkungen der Umwandlungen nicht durch Nebenbestimmungen abgewendet werden können. Laut Landschaftsplan Essen ist die Fläche als Teilgebiet der Ackerterrassen entlang der Stadtgrenze zu Bochum und Gelsenkirchen schützenswert „insbesondere wegen der Bedeutung des Gebietes für
    1. die Erhaltung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit,
    2. die landschaftsorientierte Erholung,
    3. das Klima, sowie der Bedeutung
    4. als Freiraum innerhalb eines regionalen Grünzuges.“

     

    Die Voraussetzungen für eine Genehmigung liegen somit nicht vor.

  6. Sowohl der Wald als auch der angeschlossene Ackersaum mit dichten Hecken und Gebüsch stellen wertvollen Lebensraum für Brutvögel dar. Eine Bebauung würde den Verlust wertvollen Lebensraums für viele Arten bedeuten, darunter der Buntspecht, die seltene Klappergrasmücke (gefährdeter Brutvogel, Rote Liste NRW) und die Feldlerche (starker Bestandsrückgang, Rote Liste NRW).
  7. Aufgrund zahlreicher Hinweise auf planungsrelevante Arten ist eine Artenschutzprüfung durchzuführen. Die Ergebnisse der zuletzt durchgeführten Prüfung sind nicht hinreichend aktuell.
  8. Es handelt sich um eine Waldersatzfläche. Diese wurde aufgeforstet, weil bereits an anderer Stelle im Stadtgebiet Wald beseitigt wurde. Diese Waldersatzfläche jetzt wiederum zu beseitigen, widerspricht dem Naturschutz.
  9. Der Waldersatz für den Wald an der Lahnbeckestraße darf nicht auf landwirtschaftlichen Flächen in Essen erfolgen.
  10. Der zehn Meter schmale Streifen, der zum Acker hin erhalten werden soll, reicht nicht aus, um seine Funktionen für die Tierwelt zu erfüllen.
  11. Eine wichtige Frischluftproduktionsfläche für die dicht besiedelten Stadtteile geht verloren.
  12. Der Regionale Grünzug C ist durch Baumaßnahmen in der Vergangenheit bereits so verschmälert worden, dass er eine weitere Verschmälerung nicht mehr verträgt.
  13. Die Umwandlung der Fläche steht im Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung zur Eindämmung des Flächenverbrauchs und der dauerhaften Versiegelung.
  14. Die Stadt Essen hat sich bei der Europäischen Kommission als „Grüne Hauptstadt Europas 2017“ beworben. In der Bewerbung wird einerseits die Bedeutung der Landschaftsschutzgebiete hervorgehoben, andererseits werden auch verbindliche Ziele formuliert, die in deutlichem Widerspruch zur Bebauung stehen. Im Falle einer Bebauung sind weite Teile der Bewerbung hinfällig. Der Titel „European Green Capital“ wäre dann nicht mehr haltbar.
  15. Die Pläne haben keinen Rückhalt in der Bevölkerung. Innerhalb nur eines Monats haben allein bei unserer Initiative über 7.000 Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme gegen die Bebauung von Essener Landschaftsschutzgebieten abgegeben.
  16. Wenn – wie laut Ratsvorlage 0002/2016/6B geplant – vierhundert Personen am Rande der Landschaft untergebracht werden, führt dies zu erheblichen Störungen in der Landschaft.
  17. Es ist zu befürchten, dass die Flüchtlingsunterkunft nach Aufgabe nicht zurückgebaut wird, sondern ganz oder teilweise in der Landschaft stehen bleibt.
  18. Es ist ebenfalls zu befürchten, dass die Fläche nach Aufgabe der Flüchtlingsunterkunft dauerhaft bebaut wird.

Wir fordern die Untere Landschaftsbehörde deshalb auf, den Antrag auf Waldrodung zurückzuziehen. Nach wie vor sind wir bereit und willens, alle notwendigen Maßnahmen für den Erhalt der Landschaftsschutzgebiete in Essen-Leithe zu ergreifen – gegebenenfalls auch auf dem Rechtsweg.


Dieses Dokument steht auch als PDF zum Download zur Verfügung.

Bebauungsplan Lahnbeckestraße

Auszug aus S. 3 der Begründung zum Bebauungsplan „Lahnbeckestraße/Rodenseelstraße“ (Nr. 38/72) des Stadtplanungsamtes der Stadt Essen:

Am Ostrand des Gewerbegebietes ist eine 30 m breite und nördlich der Straße „Im Helf“ eine 50 m breite Grünfläche als Schutzfläche gemäß § 9 (1) Ziffer 14 BBauG mit einer Bindung zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern als flächendeckende Schutzpflanzung – nach dem als Anlage beigefügten Pflanzschema – festgesetzt. Diese Flächen dienen dem Schutze der unterschiedlichen Nutzungsarten gegeneinander und gewährleisten eine Einbindung und Einordnung der Gewerbeansiedlung in die Landschaft. Der Übergang zur freien Landschaft soll auch dadurch sichergestellt werden, daß die vorhandenen und das Landschaftsbild prägenden Baumgruppen und Einzelbäume innerhalb der im Süden sich anschließenden Grünbereiche durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan geschützt werden.

Zwischen der vorhandenen Wohnbebauung südlich der Lahnbeckestraße und dem geplanten GE-Gebiet wird ebenfalls eine Grünfläche als Schutzfläche mit gleichem flächendeckenden Bepflanzungsgebot festgesetzt, die der Abschirmung und damit dem Umweltschutz dienen soll.

Die beschriebene Fläche nördlich der Straße „Im Helf“ ist der südliche Teil der von der Stadtverwaltung zur Bebauung vorgeschlagenen Fläche.

50 m Grünstreifen nördlich der Straße "Im Helf"
50 m Grünstreifen nördlich der Straße „Im Helf“ (Foto: Google Maps)

Antrag auf Waldrodung


In einer öffentlichen Bekanntmachung vom 28.01.2016 (PDF) informiert das Regionalforstamt Ruhrgebiet über einen Antrag der Unteren Landschaftsbehörde auf Waldrodung. Betroffen sind Grundstücke in Leithe, Altenessen, Bedingrade und Katernberg. Die genaue Lage kann man anhand der Angaben zu Flur und Flurstücken z. B. über den GEOviewer im GEOportal.NRW ermitteln; die Fläche in Leithe befindet sich an der Lahnbeckestraße.

Bürger können bei der Unteren Landschaftsbehörde Einwände gegen die Waldumwandlung erheben. Das Regionalforstamt Ruhrgebiet bittet darum, unter Angabe des Aktenzeichens 300-11-22.370 davon in Kenntnis gesetzt zu werden (die Kontaktdaten befinden sich in der öffentlichen Bekanntmachung). Die Untere Landschaftsbehörde ist zu erreichen unter:

Stadt Essen
Untere Landschaftsbehörde
Porscheplatz 1
45127 Essen

Telefon: +49 (0)201 88 59542
Fax: +49 (0)201 88 59558
E-Mail: ulb@umweltamt.essen.de

Essener Bürgerinitiativen schließen sich zusammen

Essener Bürgerinitiativen schließen sich zusammen

Gemeinsam für den Erhalt von wertvollen Grünflächen

Vertreter von sieben Essener Bürgerinitiativen haben sich zu einem Bündnis gegen die Bebauung von wertvollen Grünflächen im Stadtgebiet zusammengeschlossen. „Hände weg von Landschaftsschutzgebieten, Naherholungsflächen und Ackerland“, so ihre Forderung. Für den 20. Februar planen die Initiativen Fulerum/Haarzopf, Hexbachtal, Fischlaker Mark, Leithe, Schuir, Überruhr und Horst eine Großdemonstration in der Essener Innenstadt. Im Vorfeld der Ratssitzung am 24. Februar werden Bürger der betroffenen Stadtteile unter Beteiligung von Landwirten mit einem Traktorumzug bis zum Rathaus ziehen. Parallel dazu laufen Abstimmungen für ein Bürgerbegehren gegen die Planungen der Stadt. Auch hier wollen die Initiativen ab sofort, unterstützt durch anwaltliche Beratung, Hand in Hand arbeiten.

„Wir bekennen uns zum Umwelt- und Naturschutz und sind gegen die weitere Versiegelung von Freiflächen – unabhängig von der Art der Bebauung.“

Kritik entzündete sich vor allem an der Ratsvorlage vom Dezember. Die Bürger wurden über die Planungen der Verwaltung nicht informiert. Auch die Bezirksvertretungen sollten nicht beteiligt werden. Ohne Not wurde der Bau von Flüchtlingsunterkünften mit der Frage der Planung von Neubaugebieten verbunden. Aber auch in der neuen Ratsvorlage fehlen wichtige Informationen für den Bürger. Sie ist in wesentlichen Teilen intransparent und nicht nachvollziehbar. So ist nicht erkennbar, warum manche Grundstücke in die Auswahl gekommen sind und andere nicht. So hat die Stadt in der aktuellen Vorlage über 300 Alternativvorschläge lapidar mit „zulässig“ oder „nicht zulässig“ gekennzeichnet, ohne dafür ihre angewendeten Kriterien und Gewichtungen offen zu legen. Die Vertreter der Initiativen regen an, für die Bebauung mit Flüchtlings-Unterkünften vorrangig Brachflächen und Bestandsflächen zu nutzen, z. B.  in Gewerbegebieten. Die Vertreter weisen darauf hin, dass Essen über viele Brach- und Gewerbeflächen verfügt. Um so unverständlicher ist eine bestehende Regelung der Stadt, die eine Ansiedlung von Sozialeinrichtungen und damit auch von Flüchtlingsunterkünften in Gewerbegebieten untersagt. Durch die zweimalige Änderung des Baugesetzbuches 2014 und 2015 sei die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften dort jetzt möglich. Die Untersagungsregelung der Stadt sei sofort aufzuheben. Hier fordern die Initiativen eine sofortige Änderung.

Die Initiativen sprechen sich dafür aus, die Unterbringung von Zufluchtsuchenden kleinteilig in allen Bezirken der Stadt zu organisieren. In diesem Zusammenhang halten die Vertreter die gegenwärtige Nord-Süd-Diskussion für überflüssig. „Es geht um die Erhaltung der grünen Freiflächen für alle Essener, auch für Zufluchtsuchende, um Frischluftschneisen und Naherholungsmöglichkeiten auch für nachfolgende Generationen“, betonen die Initiativen.


Zum Hintergrund: Es wurden in den vergangenen Wochen viele Aktionen in den einzelnen Stadtteilen durchgeführt: Demonstrationen in Kray, Haarzopf, Hexbachtal mit tausenden Teilnehmern, Bürgerinformationsveranstaltungen in allen betroffenen Stadtteilen, Unterschriftensammlungen (bislang insgesamt 20.000) sowie mehrere tausend Aktive auf den Facebookseiten der einzelnen Initiativen. Gemeinsam setzen sich die Initiativen für den Erhalt aller Essener Grünflächen ein und bündeln ihre Aktivitäten, um mit einer Stimme zu sprechen.