Archiv für den Monat: Dezember 2019

Stellungnahme zur Forderung nach einer Nutzung von Grünflächen zu Wohnbauzwecken

Im Rahmen des Bürgerforums „Wo wollen wir wohnen?“ wurden zahlreiche Essener Flächen im Hinblick auf deren Nutzung als Wohnbaufläche kategorisiert. Unter anderem wurde den Flächen 706 (Isinger Feld / Wattenscheider Straße) und 710 (Wattenscheider Straße 39) die Priorität 3 – „Unschlüssigkeit über die Eignung“ – zugeordnet. In Vorlage 1731/2019/6B fordert der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung (ASP), diese Flächen einem weiteren Prüfungsprozedere zu unterziehen.

Die Bürgerinitiative „Pro Landschaftsschutz Leithe“ hält das Vorgehen für ungeeignet und das Ergebnis für nicht nachvollziehbar.

A) Vorgehen

Im Rahmen des Bürgerforums wurde zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern innerhalb von zwei Stunden die Einschätzung von Flächen abverlangt, die sie dort zum ersten Mal kennen gelernt haben dürften. In kürzester Zeit sollten immerhin 93 Flächen beurteilt werden, was einer sachgerechten Einschätzung deutlich widerspricht.

Bürgerbeteiligung, insbesondere bei einem so wichtigen Thema, ist notwendig und sinnvoll. Die beteiligten Bürgerinnen und Bürger müssen aber auch in die Lage versetzt werden, ein angemessenes Urteil fällen zu können. Das ist bei dem hier gewählten Vorgehen nicht der Fall.

Selbst wenn man der Methodik folgen möchte, bleibt völlig unklar, weshalb zahlreiche hoch priorisierte Flächen herausgestrichen wurden und die als Priorität 3 eingestuften Flächen erneut geprüft werden sollen. Hier entsteht der Eindruck, dass aus dem Resultat nur passende Details herausgepickt werden, das Bürgervotum in Gänze aber nicht berücksichtigt werden soll.

B) Beurteilung der Flächen

Wer eine Nutzung der beiden Flächen zu Wohnbauzwecken erwägt, übersieht deren besonderen Wert für Natur und Klima. Für Fläche 706 wurden sehr hohe Bodenwertzahlen (allerbeste Böden) festgestellt. Bei Fläche 710 handelt es sich um eine Biotopverbundfläche und Biotopkatasterfläche. Eine Bebauung stünde im Widerspruch zu Landschafts- und Naturschutz. Vor allem im städtischen Raum muss dem Erhalt von wertvollen Acker- und Waldflächen eine hohe Bedeutung beigemessen werden, da sie eine wichtige Rolle für Mensch und Klima übernehmen.

Im gemeinsamen Antrag vom 25.11.2019 lehnen es SPD, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke in der Bezirksvertretung VII für beide Flächen ab, die Nachfrage nach Wohnraum im Stadtbezirk VII durch die Bebauung von Landschaftsschutzgebieten oder sensiblen Grünflächen im Außenbereich zu befriedigen.

Für die genannten Flächen liegen bereits unzählige qualifizierte Prüfungen auf Nutzung als Wohnbaufläche vor, deren Ergebnis stets in einer Ablehnung mündete. Sei es im Jahr 1992 bei Festlegung einer Fläche als Grünanlage, in den Jahren 2004 und 2008 bei Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) oder zuletzt im Jahr 2016, als die Verwaltung unter dem Deckmantel der Flüchtlingskrise eine Umnutzung erreichen wollte. Eine erneute Prüfung der Flächen halten wir deshalb für überflüssig, nicht zielführend und lehnen diese in aller Entschiedenheit ab.


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