Auszug aus S. 3 der Begründung zum Bebauungsplan „Lahnbeckestraße/Rodenseelstraße“ (Nr. 38/72) des Stadtplanungsamtes der Stadt Essen:
Am Ostrand des Gewerbegebietes ist eine 30 m breite und nördlich der Straße „Im Helf“ eine 50 m breite Grünfläche als Schutzfläche gemäß § 9 (1) Ziffer 14 BBauG mit einer Bindung zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern als flächendeckende Schutzpflanzung – nach dem als Anlage beigefügten Pflanzschema – festgesetzt. Diese Flächen dienen dem Schutze der unterschiedlichen Nutzungsarten gegeneinander und gewährleisten eine Einbindung und Einordnung der Gewerbeansiedlung in die Landschaft. Der Übergang zur freien Landschaft soll auch dadurch sichergestellt werden, daß die vorhandenen und das Landschaftsbild prägenden Baumgruppen und Einzelbäume innerhalb der im Süden sich anschließenden Grünbereiche durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan geschützt werden.
Zwischen der vorhandenen Wohnbebauung südlich der Lahnbeckestraße und dem geplanten GE-Gebiet wird ebenfalls eine Grünfläche als Schutzfläche mit gleichem flächendeckenden Bepflanzungsgebot festgesetzt, die der Abschirmung und damit dem Umweltschutz dienen soll.
Die beschriebene Fläche nördlich der Straße „Im Helf“ ist der südliche Teil der von der Stadtverwaltung zur Bebauung vorgeschlagenen Fläche.